Disziplinen

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Folgende Disziplinen werden im Schützenverein "Finkenstein" geschossen:

Standardpistole 25 m

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb) wie für den Wettbewerb Sportpistole. Höchstgewicht der Waffe 1,4 kg. Abzugsgewicht 1,0 kg.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).

Scheiben: Wie im Wettbewerb Freie Pistole 50 m.

Entfernung: 25 m.

Anschlag: Stehend freihändig.

Programm: Der Wettbewerb besteht meist aus 60 Schuss in drei aufeinanderfolgenden Durchgängen von je 20 Schuss. Jeder Durchgang besteht aus 4 Serien à 5 Schuss in der Reihenfolge a) 4 x 5 Schuss in 150 Sekunden, b) 4 x 5 Schuss in 20 Sekunden, c) 4 x 5 Schuss in 10 Sekunden (Regel 2.60 SpO).

 

 

Sportpistole 25 m Kleinkaliber

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, im Kaliber 5,6 mm.
Maximale Lauflänge 153 mm, bei Revolvern mindestens 100 mm. Höchstgewicht der ungeladenen Waffe mit Magazin und Zubehör 1,4 kg. Abzugswiderstand 1,36 kg – für den Frauenwettbewerb 1,0 kg.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).

Scheiben: Für Präzisionsbedingung Scheibe wie im Wettbewerb Freie Pistole 50 m, für Duell wie im Wettbewerb Olympische Schnellfeuerpistole 25 m.

Entfernung: 25 m.

Anschlag: Stehend freihändig.

Programm: Der Wettbewerb ist unterteilt in die Bedingungen Präzision und Duell. Bei Schießen auf die Präzisionsscheibe beträgt die Zeitbegrenzung für je 5 Schuss 5 Minuten, beim Schießen auf die Duellscheibe für jeden Schuss nur 3 Sekunden. Die Addition der bei Teil 1 (Präzision) und Teil 2 (Duell) erzielten Ringzahlen ergibt das Endresultat. Das Programm besteht im Allgemeinen aus 60 Schuss (je 30 Schuss Präzision und Duell), bei kleineren Wettkämpfen oftmals nur aus 30 Schuss (15 + 15) (Regel 2.40 SpO).

 

 

Schnellfeuerpistole 25 m

Waffe: Zugelassen sind selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, mit einem Höchstgewicht von 1260 g. Die Abmessungen der Waffe müssen so sein, dass sie in einen Prüfkasten mit den lichten Innenmaßen 300 mm x 150 mm x 50 mm eingelegt werden kann (einschließlich des angebrachten Zubehörs).

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 kurz).

Scheiben: 5 Scheiben nebeneinander stehend mit einem Abstand von 75 cm zwischen den Scheibenachsen. Die Höhe des Scheibenzentrums beträgt – gemessen vom Boden des Schützenstandes – 140 cm ± 10 cm.

Die Scheibe ist schwarz und ist in sechs Bewertungszonen unterteilt. Der Durchmesser der 10 = 100 mm, der Ringe 5 bis 9 = je 40 mm. Die Scheibendrehung erfolgt automatisch und ist in der jeweiligen Serie für den Schützen sichtbar.

Entfernung: 25 m.

Anschlag: Stehend freihändig, einhändig.

Programm: Der Wettbewerb besteht aus 60 Schuss, die in zwei Halbprogrammen à 30 Schuss zu bestreiten sind. Das Halbprogramm gliedert sich in sechs 5-Schuss-Serien, je zwei hiervon innerhalb 8, 6 und 4 Sekunden (Regel 2.30 SpO):

 

 

Luftpistole 10m

Waffe: Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm. Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht mindestens 500 g. Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.

Munition: Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm.

Scheiben: Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm.

Entfernung: 10 m.

Anschlag: Stehend freihändig.

Programme: 20 Schuss in 40 Minuten, 40 Schuss in 75 Minuten, 60 Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 2.10 SpO).

 

Gebrauchspistole / Revolver

(9mm Para, .45 ACP, .357 Magnum, .44 Magnum)

Waffe: Zugelassen sind Pistolen und Revolver in verschiedenen Wertungsklassen. Abzugsgewicht mindestens 1000 g. Eine Mündungsbremse ist nicht gestattet. Magazin-/Trommelkapazität mindestens 5 Patronen.

Munition: Handelsübliche (auch selbstladende) Munition, die den geforderten Mindestimpuls (MIP) erreicht. Die Munition muss waffentypisch sein (d.h. für Pistolen Patronen ohne Rand, für Revolver Patronen mit Rand; sowie für Patronen Kaliber 9 mm Para, .357 Magnum, .44 Magnum, .45 ACP).

Scheiben: Scheibenentfernung beträgt 25 Meter, Dreh- oder Standscheiben.

Anschlag: Stehend freihändig. Die Waffe darf mit 2 Händen gehalten werden. Es darf im Voranschlag geschossen werden.

Programm: 40 Schuss bestehend aus 2 Durchgängen zu je 20 Schuss, 4 Serien à 5 Schuss in je 150 Sekunden – Scheibe wie Freie Pistole 50 m. 4 Serien à 5 Schuss in je 20 Sekunden – Scheibe wie Olympische Schnellfeuerpistole 25 m (Regel 2.50 SpO).

 

 

Bogenschießen
Höhlenzeichnungen von Bogenschützen vor ca. 15.000 Jahren zeugen von der langen Geschichte dieser alten Schießsportart.
Der Reiz und gleichzeitig die große Schwierigkeit, aber auch Herausforderung der Disziplin Bogenschießen besteht sicherlich darin, dass beim Zielvorgang nicht zwei Visierpunkte (Kimme, Korn) zur Deckung gebracht werden können. Der Erfolg des Treffens ist so primär ein Produkt der Körperbeherrschung, der Konzentrationsfähigkeit sowie der Gleichmäßigkeit und Wiederholbarkeit von Bewegungen.
Neben Kraft und Ausdauer erfordert Bogenschießen auch viel Konzentration. Heute wird diese Schießsportdisziplin im Freien (90, 70, 60, 50, 30 m Distanz) und in der Halle (18 m Distanz) geschossen. Aus dem frühzeitlichen einfachen Weidenstock mit Angelsehne gespannt sind vergleichsweise hoch technisierte und physikalisch ausgeklügelte Sportgeräte entstanden. Die Wurfarme des Bogens sind zumeist aus Carbon- oder Glasfaser gefertigt. Gezielt wird zumeist mit Hilfe einer Visierung.

 

Kleinkalibergewehr 50 m

Waffe: Es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m. Das Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen.
Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: wie KK Freigewehr.
Programme:
a) Dreistellungskampf 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80.SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuss wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.

 

Gewehrschießen

Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist, wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung. Immerhin gilt es, um eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu erreichen, auf die Entfernung von 10 Metern einen 0,5 mm (!) kleinen Punkt zu treffen. Auf die Distanz von 50 Metern ist die Zehn mit 10,4 mm Durchmesser auch verhältnismäßig klein. Also braucht man neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe, auch eine gute allgemeine Kondition, um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.
Damit der eigene Körper möglichst ruhig steht, tragen Gewehrschützen für Außenstehende recht seltsam anmutende Schießkleidung. Jacken und Hosen aus festem Material und Schuhe mit extrastarker Sohle verleihen dem Gewehrschützen den typischen "Entengang" wenn sie sich zum Schießstand bewegen.

Ordonnanzgewehr 100 m
Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.
Munition: Handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.
Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 – 9 = je 25 mm.
Entfernung: 100 m.

Anschlag: Liegend freihändig – stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden.
Programme: 40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuss und aus 2 Serien stehend à 10 Schuss (Regel 1.58 SpO).

 

Vorderladerschießen 25 und 50 m

Waffe: Zugelassen sind Originalwaffen, soweit sie den Regeln entsprechen, und deren Nachbauten, die einem zugelassenen Original entsprechen.
Ladung: Als Ladung darf nur fabrikmäßig hergestelltes Schwarzpulver verwendet werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur abgepackte Ladungen verwendet werden. Als Richtmaß für die Ladung gilt für Langwaffen: 0,25 g Schwarzpulver pro mm Kaliber und für Kurzwaffen 0,1 g Schwarzpulver pro mm Kaliber. Als Material für die Geschosse darf nur Weichmetall verwendet werden.
Scheiben: Wie Freie Pistole 50 m; Ausnahme: Steinschlossmuskete Breite des Ringes 10 = 80 mm, der Ringe 5-9 = je 40 mm.
Kugelwettbewerbe:
a) Perkussionsgewehr 50 m stehend (Perkussionsscheibengewehr). Geschossform beliebig (Regel 7.10 SpO).
b) Perkussions-Freigewehr 100 m liegend. Geschossform beliebig (Regel 7.16 300m SpO).
c) Perkussions-Dienstgewehr 100 m liegend. Mindestkaliber 13,5 mm, Geschossform zur Waffe gehörend, z.B. Miniégeschoss (Regel 7.20 SpO).
d) Steinschlossgewehr 50 m stehend. Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.30 SpO und Regel 7.31 100m liegend SpO).
e) Militärische glatte Steinschlossmuskete 50 m stehend. Mindestkaliber 13,5 mm, Geschoss nur Rundkugel, keine Kimme (Regel 7.35 SpO).
f) Perkussionsrevolver 25 m stehend. Geschossform beliebig (Regel 7.40 SpO).
g) Perkussionspistole 25 m stehend. Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.50 SpO).
h) Steinschlosspistole 25 m stehend. Geschoss nur Rundkugel (Regel 7.60 SpO).
Programm: 15 Schuss in 40 Minuten. Vorher unbegrenzte Anzahl von Probeschüssen in 10 Minuten.

 

Zimmerstutzen 15 m

Waffe: Zimmerstutzen jeder Art, die ein maximales Kaliber von 4,65 mm und ein Höchstgewicht von 7,5 kg aufweisen.
Munition: Zimmerstutzen-Rundkugeln und -Randzünder, die ein Schießen in kleinen Räumen ermöglichen (das Zündhütchen dient als Treibladung für das
Geschoss, so dass die Patrone nicht über Pulver verfügt).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 4,5 mm, Ringabstand = jeweils 4,5 mm.
Entfernung: 15 m.
Anschlag: Nur stehend freihändig
Programm: Nur nationale Wettkämpfe (s. Regel 1.30 SpO).